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   BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B   

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https://dejure.org/2003,13478
BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B (https://dejure.org/2003,13478)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B (https://dejure.org/2003,13478)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2003 - B 6 KA 83/02 B (https://dejure.org/2003,13478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung eines Anästhesisten - Nichtzulassung der Revision - Verneinung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Auslegung der vertragsärztlichen Gebührenordnungen - Zeitlicher Aufwand beim Anlegen eines Katheters - Befangenheit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Vertragsärzten beim Legen eines Katheters mit ärztlicher Überwachung, Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B
    Abgesehen davon, dass das LSG auf Seite 4/5 des Tatbestandsteils seines Urteils den Vortrag des Klägers im Berufungsverfahren genauer wiedergegeben hat, ergibt sich aus der entsprechenden Pflicht des Gerichts nicht auch zugleich, dass es sich in seiner schriftlich abgesetzten Entscheidung mit jeglichem Beteiligtenvorbringen ausdrücklich befassen muss (vgl BSGE 75, 92, 94 mwN = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10; Danckwerts in Hennig, SGG, § 62 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B
    An der Klärungsbedürftigkeit der Frage fehlt es, wenn kein vernünftiger Zweifel an Richtigkeit der vom LSG dazu gegebenen Auslegung bestehen kann, etwa, weil sich die Beantwortung bereits ohne Weiteres aus der streitigen Norm selbst ergibt oder sich der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entnehmen lässt (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38); das gilt auch in Fällen, in denen zwar eine gleichartige Konstellation fehlt, aber erkennbar Rechtmäßigkeitsmaßstäbe betroffen sind, zu denen bereits Rechtsprechung vorliegt (vgl zB Beschluss des Senats vom 30. August 2001 - B 6 KA 34/01 B).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B
    An der Klärungsbedürftigkeit der Frage fehlt es, wenn kein vernünftiger Zweifel an Richtigkeit der vom LSG dazu gegebenen Auslegung bestehen kann, etwa, weil sich die Beantwortung bereits ohne Weiteres aus der streitigen Norm selbst ergibt oder sich der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entnehmen lässt (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38); das gilt auch in Fällen, in denen zwar eine gleichartige Konstellation fehlt, aber erkennbar Rechtmäßigkeitsmaßstäbe betroffen sind, zu denen bereits Rechtsprechung vorliegt (vgl zB Beschluss des Senats vom 30. August 2001 - B 6 KA 34/01 B).
  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 5/02 R

    Vertragsarzt - Demonstration des Ausmaßes der Beweglichkeit und Belastbarkeit der

    Auszug aus BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B
    Wie schon das SG auf Seite 5 und das LSG auf Seite 6 ihrer Urteile unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats ausgeführt haben, ist für die Auslegung der vertragsärztlichen Gebührenordnungen wegen der den Gerichten auferlegten Zurückhaltung in erster Linie der Wortlaut der Leistungslegende maßgebend, zu dessen Klarstellung ergänzend eine systematische Gesamtschau der im inneren Zusammenhang stehenden vergleichbaren oder ähnlichen Gebührenregelungen vorgenommen werden darf; Leistungsbeschreibungen dürfen indessen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewandt werden (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 26. Juni 2002 - B 6 KA 5/02 R, mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 83/02 B
    Werden mit der Nichtzulassungsbeschwerde keine absoluten Revisionsgründe (§ 202 SGG i.V.m. § 551 Zivilprozessordnung) geltend gemacht (bei denen die Ursächlichkeit zwischen Gesetzesverletzung und Entscheidungstenor unwiderleglich vermutet wird), muss auch genauer darauf eingegangen werden, dass ein ordnungsgemäßes Vorgehen des Gerichts zu einer abweichenden Entscheidung geführt hätte (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, Kap IX RdNr 204 und 218 mwN).
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 27/16 B

    Vertragsarzt - Ausstellung einer Arzneimittelverordnung - keine generelle

    Nichts anderes gilt, wenn kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der vom LSG dazu vertretenen Auffassung bestehen kann, weil sich die Beantwortung bereits ohne Weiteres aus der streitigen Norm selbst ergibt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 2.4.2003 - B 6 KA 83/02 B - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B

    Vertragsarzt - Berufsausübungsgemeinschaft - grundsätzliche Verantwortlichkeit

    Nichts anderes gilt, wenn kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der vom LSG dazu gegebenen Auslegung bestehen kann, weil sich die Beantwortung bereits ohne Weiteres aus der streitigen Norm selbst ergibt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 2.4.2003 - B 6 KA 83/02 B - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 2/14 B

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform

    Nichts anderes gilt, wenn kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der vom LSG dazu gegebenen Auslegung bestehen kann, weil sich die Beantwortung bereits ohne Weiteres aus der streitigen Norm selbst ergibt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 2.4.2003 - B 6 KA 83/02 B - Juris RdNr 4) .
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